Das Firmenbuch ist wie das deutsche Handelsregister oder das englische Commercial Register ein öffentliches Register der Republik Österreich. Alle protokollierten Firmen sind darin verzeichnet. Im Firmenbuchauszug sehen Sie die wichtigsten Daten zu Firmen, die dem Unternehmensrecht unterliegen wie Name, Anschrift, Rechtsform, Kapital, vertretungsbefugte Personen (Geschäftsführer, Prokuristen), Eigentümer u.v.m.
Folgende Rechtsträger sind im Firmenbuch eingetragen:
- Einzelunternehmen
- offene Gesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Sparkassen
- Privatstiftungen
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
- Europäische Gesellschaften (SE)
- Europäische Genossenschaften (SCE)
- sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist
Jedem Rechtsträger wird eine Firmenbuchnummer zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.
Weitere Informationen zum Firmenbuch finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Justiz.
Das Firmenbuch ist ein öffentliches Register. Es enthält die wichtigsten rechtserheblichen Tatsachen und Rechtverhältnisse von Unternehmen und anderen Institutionen, die dem Unternehmensrecht unterliegen.
Im Firmenbuchauszug werden folgende Tatsachen vermerkt:
- Firmenbuchnummer (FN)
- Firmenname
- Rechtsform
- Sitz sowie der Sitz von Zweigniederlassungen und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift
- kurze Bezeichnung des Geschäftszweiges
- Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages
- Name und Geburtsdatum des Einzelkaufmannes, vertretungsbefugter Personen, Prokuristen und Liquidatoren (Abwickler); bei OG, KG und Erwerbsgesellschaften werden Namen und Geburtsdaten der nicht vertretungsbefugten persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditisten (Höhe der Vermögenseinlage), bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den Aktiengesellschaften Namen und Geburtsdaten der Mitglieder des Aufsichtsrates eingetragen
- Namen und Geburtsdaten der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. sowie Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen
- Grund- oder Stammkapital
- bestimmte weitere Rechtsverhältnisse, wie Beginn der Gesellschaft, Einleitung eines Insolvenzverfahrens usw.
Beispiel eines Firmenbuchauszuges
Beispiel eines Firmenbuchauszuges mit historischen Daten
Weitere Informationen zur Firmenbuchabfrage finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Justiz.
Der Jahresabschluss enthält die Bilanz und – je nach Größe des Unternehmens – eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie einen Lagebericht, der den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens darstellt. Im Anhang zum Jahresbericht werden die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert.
Der Jahresabschluss hat ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Rechnungslegungspflichtige Unternehmen müssen jährlich für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen.
Information über die Einreichung von Jahresabschlüssen an das Firmenbuch über FinanzOnline finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Justiz (BMJ).
Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. In der Bilanz muss auf der Aktivseite das Anlage- und das Umlaufvermögen, auf der Passivseite das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und aufgegliedert werden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthält eine Aufgliederung der Erträge und Aufwendungen, wobei der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag, der Bilanzgewinn oder Bilanzverlust gesondert auszuweisen sind. Die GuV ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, jedoch ist sie nicht immer zwingend zu veröffentlichen. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle wie Höhe der Bilanzsumme, Höhe des Umsatzes, Anzahl der Arbeitnehmer.
Überblick über die Unterlagen, die abhängig von der Größe einer Kapitalgesellschaft eingereicht werden müssen.
Mit firmenbuchgrundbuch.at haben Sie die Möglichkeit, alle amtlichen Dokumente, die zu einer protokollierten Firma vorliegen, direkt in der Firmenbuchdatenbank der Republik Österreich abzufragen. Dies umfasst neben dem Firmenbuchauszug auch alle elektronisch eingereichten Jahresabschlüsse und Bilanzen. Außerdem finden Sie weitere Dokumente wie etwa Gesellschaftsverträge, Protokolle u.v.m.
In der Firmenbuchdatenbank können Sie Online-Abfragen zu österreichischen Unternehmen durchführen. Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz.
Die Abfrage der Firmenbuchdatenbank ist für jedermann freigegeben. Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Ein Firmenbuchauszug umfasst aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen u.v.m.
Das Firmenbuch enthält authentische Daten. Die Republik Österreich, im Detail das betroffene Handelsgericht, bei dem die Eintragung durchgeführt wurde, haftet für die Richtigkeit der Eintragungen. Für falsche oder nicht gestellte Anträge haftet der säumige Antragsteller.
Die Eintragung erfolgt am Tag nach dem handelsgerichtlichen Beschluss für den jeweiligen Rechtsträger um 0:00 Uhr. Die Datenbank ist daher tagesaktuell.
Zeitlicher Geltungsraum der Firmenbuchdatenbank
Ab 1991: für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, Erwerbsgesellschaften
Ab 1993: Ges. m. b. H., AG, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen
Die Firmenbuchdatenbank beinhaltet alle gelöschten und aktuellen protokollierten Firmen von 1991 bzw. 1993 bis zum heutigen Stichtag. Sollten Sie über diesen Zeitraum hinaus Dokumente benötigen, besuchen Sie bitte das wirtschaftshistorische Onlineportal des Compass-Verlags, ZEDHIA (zedhia.at), in dem Sie Unternehmensdaten zurückreichend bis zum Jahr 1868 finden können.
Das Gewerbe-Informations-System Austria (GISA) ist ein öffentliches Register der Republik Österreich. Es enthält die Daten aller Unternehmen, die ein Gewerbe angemeldet haben. Folgende Daten finden Sie im GISA-Auszug: Gewerbeberechtigung, Gewerbeinhaber/in, Gewerbewortlaut, den oder die Standorte, den/die gewerberechtliche/n Geschäftsführer/in.
Am 30. März 2015 ist das "Gewerbe-Informations-System Austria" (GISA) in Betrieb gegangen. Durch dieses neue bundeseinheitliche zentrale Gewerberegister werden neben einer einheitlichen Datenführung auch einheitlich standardisierte Gewerbeprozesse geschaffen, die österreichweit online geführt werden können.
In das Gewerbeinformationssystem Austria werden grundsätzlich alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten aufgenommen, sofern diese dem Geltungsbereich der Gewerbeordnung 1994, dem Geltungsbereich des Güterbeförderungsgesetzes 1995 oder dem Geltungsbereich des Gelegenheitsverkehrsgesetzes unterliegen.
Im Gegensatz zur Eintragung im Firmenbuch ist es weder von Bedeutung, ob dem Gewerbetreibenden eine entsprechende wirtschaftliche Bedeutung zukommt (z.B. Größe und Struktur des Unternehmens oder Steuerleistung) noch haben Eintragungen in das Zentrale Gewerberegister konstitutive Wirkung.
Für Änderungen im Firmenbuch wenden Sie sich bitte an das zuständige Handelsgericht.
Für Änderungen in GISA (Gewerbedaten) wenden Sie sich bitte an das zuständige Magistrat bzw. an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (BH).
Änderungen in amtlichen Dokumenten können nicht durch Verrechnungsstellen bzw. HF Data vorgenommen werden.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register der Republik Österreich. Alle Grundstücke sind darin verzeichnet, ebenso die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte (z.B. Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten). Ein Grundbucheintrag erfolgt in der Regel über einen Rechtsanwalt oder Notar. Der Grundbuchauszug besteht aus drei Teilen: dem A-Blatt (Bestandsblatt), dem B-Blatt (Eigentumsblatt) und dem C-Blatt (Lastenblatt mit Vorkaufsrechten oder Pfandrechten der Banken u.a.).
Weitere Informationen zum Grundbuch finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Justiz.
Der Grundbuchauszug informiert wer "bücherliche" Eigentümerin / "bücherlicher" Eigentümer des Objekts ist und welche Belastungen eingetragen sind.
Das Hauptbuch ist in Katastralgemeinden (KG) gegliedert. Für jeden Grundbuchskörper (das ist die Liegenschaft, auf die sich Eintragungen beziehen) besteht eine Einlage, die je Katastralgemeinde mit der Einlagezahl (EZ) eindeutig bezeichnet ist.
Jede Einlage besteht aus drei Teilen ("Blättern"):
A-Blatt – Gutsbestandsblatt
B-Blatt – Eigentumsblatt
C-Blatt – Lastenblatt
Beispiel eines Grundbuchauszuges
Weitere Erläuterungen zum Grundbuchauszug finden Sie auf oesterreich.gv.at
Folgende Inhalte stehen im Gutsbestandsblatt (A), Eigentumsblatt (B) und Lastenblatt (C):
A1-Blatt
Grundstücksnummer, Zugehörigkeit zum Grenzkataster, Flächenausmaß und Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke
A2-Blatt
Änderungen am Grundbuchskörper, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, dingliche Berechtigungen (die mit der Liegenschaft verbunden sind)
B-Blatt
Miteigentumsanteile, diesen zugeordnet Eigentümerin/Eigentümer inkl. Geburtsdatum und Adresse samt Rechtstatsachen
C-Blatt
Belastungen (Pfandrecht, Dienstbarkeit etc.) samt rechtserheblicher Tatsachen.
Gibt es keine Belastungen, dann ist das C-Blatt ohne Inhalt.
Weitere Informationen finden Sie auf oesterreich.gv.at
Gestaltung des A1-Blattes
Gestaltung von A2-, B- und C-Blatt
Mit firmenbuchgrundbuch.at haben Sie die Möglichkeit, alle amtlichen Dokumente, die zu einer Liegenschaft vorliegen, direkt in der Grundstücksdatenbank der Republik Österreich abzufragen. Dies umfasst neben dem Grundbuchauszug auch alle elektronisch erfassten Kaufverträge, Pfandurkunden, Schenkungsverträge, Löschungserklärungen u.v.m.
In der Grundstücksdatenbank können Sie Online-Abfragen aus dem Grundbuch (geführt von den Bezirksgerichten) sowie aus dem Kataster (Pläne, geführt von den Vermessungsämtern) durchführen. Die Grundstücksdatenbank verknüpft die Daten beider Bereiche.
Die Grundstücksdatenbank wird zentral für ganz Österreich vom Bundesministerium für Justiz sowie dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen eingerichtet und von den Bezirksgerichten und Vermessungsämtern geführt.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden (Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten etc.).
Der Grenzkataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke und zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Benützungsart).
Weitere Informationen zur Grundstücksdatenbank finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Justiz.
Für Änderungen im Grundbuch ist das zuständige Bezirksgericht zuständig. Die Einreichung zur Änderung eines Eintrages im Grundbuch wird üblicherweise durch einen Rechtsanwalt oder Notar vorgenommen.
Änderungen in amtlichen Dokumenten können nicht durch Verrechnungsstellen bzw. HF Data vorgenommen werden.
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Über die Firmenbuch-Abfrage können Sie aktuelle Firmenbuchauszüge und Jahresabschlüsse, die in elektronischer Form vorliegen, beziehen. Firmenbuchauszüge beinhalten die elektronische Justizsignatur, Jahresabschlüsse jedoch nicht. Darüber hinaus werden weitere Dokumente aus dem Firmenbuch (z.B. Gesellschaftsverträge) angeboten.
Firmenbuchauszüge sind auch in englischer Version verfügbar, wobei sich die Übersetzung auf die Überschriften beschränkt. Die Sprachversion der Webseite stellen Sie im Menü rechts oben ein.
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Die Umsatzsteuer wird abhängig von Ihrem Standort berechnet. Der Standort wird über die IP-Adresse ermittelt.
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Es könnte beispielsweise der Fall eintreten, dass der Sitz Ihres Unternehmens in Österreich ist, aufgrund der Netzwerkkonfigurationen in Ihrem Unternehmen aber über einen ausländischen Standort, z.B. Deutschland, ins Internet verbunden wird. Die Umsatzsteuer wäre in diesem Fall nicht mehr 20% für Österreich, sondern 19% für Deutschland, da Ihre IP-Adresse eine deutsche ist.
Seit 2015 sieht die EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop (MOSS) vor, dass die Umsatzsteuer aus dem Land des Einkäufers berechnet und auf der Rechnung angedruckt werden muss.
Weitere Informationen zu EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop (MOSS) finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Finanzen.
Nach der Begleichung der Abfrage per Kreditkarte oder einer anderen verfügbaren Zahlungsform ist die Geschäftsverbindung mit der Verrechnungsstelle HF Data Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H. abgeschlossen. Abfragen mit easy auf firmenbuchgrundbuch.at begründen kein dauerndes Vertragsverhältnis, Ihre Daten werden auch nicht weiter verwendet oder an Dritte weitergegeben.
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Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist eine Datenbank des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Das ZMR enthält die Datenbestände aller österreichischen Meldebehörden. Alle in Österreich gemeldeten Menschen (natürliche Personen) sind darin erfasst. Die Eintragungen werden laufend von Städten und Gemeinden und in Echtzeit aktualisiert.
Für den Zugang zum ZMR sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Der Zugang zum ZMR für "sonstige Abfrageberechtigte" wird im § 16a Abs. 5 MeldeG (Meldegesetz) geregelt. Eine Person bzw. ein Unternehmen, ein sogenannter „Businesspartner“, muss beim Ministerium für Inneres ansuchen und glaubhaft machen, dass regelmäßige Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigt werden. Berufsgruppen sind z. B. Rechtsanwälte, Notare, Inkassounternehmen, Immobilienverwaltungen, Banken und Versicherungen. HF Data übernimmt für Sie die Einreichung beim Bundesministerium für Inneres.
Weitere Informationen zum Zentralen Melderegister (ZMR)
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