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Wann wird man im Grundbuch eingetragen?

Mit dem Kauf oder Verkauf von einem Haus, einer Wohnung, einem Erbbaurecht oder einem Grundstück erfolgt die Eintragung in das Grundbuch. Die dafür notwendige Beurkundung wird zumeist durch einen Notar durchgeführt, eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags ist Pflicht. Erst nach dem die Eintragung vollzogen wurde, sind die Eigentumsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten besiegelt.

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