Werden Kaufverträge im Grundbuch veröffentlicht?

Kaufverträge sind Teil der sogenannten Urkundensammlung und somit Bestandteil des österreichischen Grundbuchs. Sie enthält alle rechtlich relevanten Dokumente, die als Grundlage für Eintragungen im Grundbuch dienen – etwa Kaufverträge, Schenkungsverträge, Pfandurkunden und Löschungserklärungen.

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Da das Grundbuch ein öffentliches Register ist, kann grundsätzlich jede Person Einsicht in die Urkundensammlung nehmen. So können Kaufverträge und andere eingereichte Dokumente eingesehen werden, die im Zusammenhang mit einer Liegenschaft stehen.

Die Einsichtnahme kann über autorisierte Online-Portale oder direkt beim zuständigen Bezirksgericht erfolgen.

Beispiel eines Grundbuchauszuges

Amtlicher Grundbuchauszug der Katastralgemeinde Penzing, Bezirksgericht Fünfhaus, Eigentum, Nutzung und Belastungen der Liegenschaft Matznergasse 17.