Werden Einzelunternehmen in das Firmenbuch eingetragen?

Die Eintragung von Einzelunternehmen ins österreichische Firmenbuch ist grundsätzlich freiwillig. Eine Eintragung ist nur verpflichtend, wenn bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden. Erzielt ein Einzelunternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils mehr als 700.000 Euro Umsatz oder in einem Jahr mehr als 1.000.000 Euro, ist die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.

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Bei einer freiwilligen Eintragung entsteht grundsätzlich keine Bilanzierungspflicht. Das Unternehmen kann also weiterhin eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen, solange keine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung besteht.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Umsatzgrenzen finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (BMJ).

Beispiel eines Firmenbuchauszuges

Amtlicher Firmenbuchauszug der Compass-Verlag GmbH aus Wien, Österreich, mit Angaben zu Rechtsform, Anschrift, Kapital und Jahresabschluss.