Wer darf im Firmenbuch Einsicht nehmen?

Das Firmenbuch ist ein öffentliches Register. Jede Person darf daher Einsicht nehmen und Firmenbuchauszüge oder andere Dokumente anfordern. Diese Offenheit sorgt für Transparenz im Geschäftsverkehr und ermöglicht es, rechtliche und wirtschaftliche Informationen über Unternehmen einzusehen.

Jetzt amtlichen Firmenbuchauszug online abrufen

Geben Sie den Firmennamen, die Firmenbuchnummer oder die UID-Nr. ein, um sofort den aktuellen Auszug zu erhalten.

Die Einsicht kann online über offizielle Portale, wie firmenbuchgrundbuch.at, oder direkt bei den zuständigen Firmenbuchgerichten erfolgen. So lassen sich aktuelle oder historische Daten wie Firmenname, Rechtsform, Sitz, Vertretungsbefugte und Kapitalangaben unkompliziert abrufen.

Offizielle Informationen zur Firmenbuchabfrage finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (BMJ).

Beispiel eines Firmenbuchauszuges

Amtlicher Firmenbuchauszug der Compass-Verlag GmbH aus Wien, Österreich, mit Angaben zu Rechtsform, Anschrift, Kapital und Jahresabschluss.