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Bis wann muss ein Jahresabschluss erstellt werden?

Rechnungslegungspflichtige Unternehmen, die sich in 1. Linie über bestimmte Umsatzschwellenwerte definieren, müssen spätestens nach neun Monaten für das vergangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen.

Eine Ausnahme bilden beispielsweise Kapitalgesellschaften, verdeckte Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen. Diese müssen die Erstellung des Jahresabschlusses bereits in den ersten fünf Monaten durchführen und den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorlegen, soweit ein solcher besteht.

Für verschiedene Unternehmensformen wie Versicherungsgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Sparkassen etc. bestehen rechtliche Sondervorschriften in Bezug auf die Rechnungslegung.

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