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Was ist das Tagebuch?

Das Grundbuchsgericht versieht einlangende Eintragungen im Grundbuch mit einem Einlaufstempel, der Datum und Uhrzeit enthält. Diese Eingaben werden im Tagebuch eingetragen und mit einer Tagebuchzahl (TZ) gekennzeichnet.

Im Tagebuch werden demnach eingelangte Änderungen protokolliert. Sobald diese Änderungen vollzogen sind, werden sie am Grundbuchauszug ersichtlich.

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