Werden Jahresabschlüsse im Firmenbuch veröffentlicht?

Kapitalgesellschaften – etwa Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder verdeckte Kapitalgesellschaften wie die GmbH & Co. KG – müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht einreichen. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen – wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht – richtet sich nach der Größe der Gesellschaft.

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Geben Sie den Firmennamen, die Firmenbuchnummer oder die UID-Nr. ein, um sofort den Jahresabschluss zu erhalten.

Nach der Einreichung werden die Jahresabschlüsse durch das österreichische Firmenbuch veröffentlicht. Da das Firmenbuch ein öffentliches Register ist, kann jede Person Einsicht in diese Dokumente nehmen. Dadurch wird Transparenz im Wirtschaftsverkehr sichergestellt.

Weitere Informationen zur Einreichung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (BMJ).

Beispiel eines Firmenbuchauszuges

Amtlicher Firmenbuchauszug der Compass-Verlag GmbH aus Wien, Österreich, mit Angaben zu Rechtsform, Anschrift, Kapital und Jahresabschluss.