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Werden Jahresabschlüsse im Firmenbuch veröffentlicht?

Spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag sind Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) und verdeckte Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG) verpflichtet den Jahresabschluss (inklusive Anhang und Lagebericht) beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen. Der genaue Umfang der einzureichenden Unterlagen wird durch die Größe der Gesellschaft bestimmt.

Die Dokumente werden durch das österreichische Firmenbuch veröffentlicht und jede Person ist darüber einsichtsberechtigt, da es sich beim Firmenbuch um ein öffentliches Register handelt.

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