Welche Rechte bestehen mit einer Grundbucheintragung?

Durch eine Eintragung im Grundbuch können verschiedene dingliche Rechte an einer Liegenschaft erworben werden. Diese Rechte sind rechtlich verbindlich und öffentlich dokumentiert.

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Zu den im Grundbuch eintragbaren Rechten zählen:

  • Eigentum und Wohnungseigentum
  • Pfandrechte und Hypotheken
  • Baurechte
  • Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Nutzungsrechte)
  • Reallasten (wiederkehrende Leistungen, die auf einer Liegenschaft beruhen)

Darüber hinaus können durch Anmerkungen bestimmte rechtlich erhebliche Tatsachen wie Veräußerungsverbote, Vormerkungen oder laufende Verfahren im Grundbuch ersichtlich gemacht werden.

Durch die Grundbucheintragung werden diese Rechte rechtswirksam und gewährleisten Rechtssicherheit für Eigentümer und Dritte.

Beispiel eines Grundbuchauszuges

Amtlicher Grundbuchauszug der Katastralgemeinde Penzing, Bezirksgericht Fünfhaus, Eigentum, Nutzung und Belastungen der Liegenschaft Matznergasse 17.