Wer ist für das Grundbuch zuständig?

Das Grundbuch in Österreich wird von den Bezirksgerichten geführt. Es handelt sich um ein öffentliches Register, in dem Grundstücke sowie die daran bestehenden dinglichen Rechte – etwa Eigentum, Pfandrechte oder Dienstbarkeiten – eingetragen werden.

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Geben Sie die Adresse oder Grundstücksdaten ein, um sofort den aktuellen Auszug zu erhalten.

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Jede Person darf Einsicht in das Grundbuch nehmen und Auszüge oder Dokumente anfordern. Erfasst werden dabei unter anderem Größe, Lage und Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und Wohnungseigentumsobjekten.

Die Führung des Grundbuchs durch die Bezirksgerichte gewährleistet Rechtssicherheit bei Immobilientransaktionen und Grundstücksangelegenheiten.

Beispiel eines Grundbuchauszuges

Amtlicher Grundbuchauszug der Katastralgemeinde Penzing, Bezirksgericht Fünfhaus, Eigentum, Nutzung und Belastungen der Liegenschaft Matznergasse 17.