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Wer ist für das Grundbuch zuständig?

Das österreichische Grundbuch wird von den Bezirksgerichten geführt. Es handelt sich dabei um ein öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Es darf jede Person Einsicht nehmen und Auszüge bzw. Dokumente anfordern.

Erfasst werden unter anderem die Größe, die Lage und die Eigentümer von Wohnungseigentum und Grundstücken.

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