Wie kann man Daten im Grundbuch ändern lassen?

Für Änderungen im Grundbuch sind in Österreich die Bezirksgerichte zuständig. Wenn beispielsweise Eigentümerdaten, Pfandrechte oder sonstige Eintragungen angepasst werden müssen, erfolgt die Einreichung in der Regel durch einen Rechtsanwalt oder Notar. Diese Fachpersonen bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und reichen den Antrag auf Änderung beim zuständigen Gericht ein.

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Änderungen in amtlichen Registern wie dem Grundbuch können nicht durch private Verrechnungsstellen oder Anbieter – etwa fbgb – vorgenommen werden. Nur die zuständigen Behörden und Gerichte dürfen Änderungen rechtlich wirksam durchführen.

Beispiel eines Grundbuchauszuges

Amtlicher Grundbuchauszug der Katastralgemeinde Penzing, Bezirksgericht Fünfhaus, Eigentum, Nutzung und Belastungen der Liegenschaft Matznergasse 17.