Wann wird man im Grundbuch eingetragen?

Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Baurechts. Voraussetzung dafür ist in der Regel ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, der als rechtliche Grundlage für die Eintragung dient.

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Die Beurkundung und Einreichung der Unterlagen beim zuständigen Bezirksgericht erfolgt üblicherweise durch einen Notar. Erst mit der erfolgten Eintragung ins Grundbuch werden die neuen Eigentumsverhältnisse rechtskräftig – einschließlich aller damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Damit stellt die Grundbucheintragung den letzten Schritt dar, um den Eigentumsübergang offiziell und rechtssicher abzuschließen.

Beispiel eines Grundbuchauszuges

Amtlicher Grundbuchauszug der Katastralgemeinde Penzing, Bezirksgericht Fünfhaus, Eigentum, Nutzung und Belastungen der Liegenschaft Matznergasse 17.