ZMR-Abfrage – Zentrales Melderegister Österreich
Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist die zentrale Datenbank des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Über firmenbuchgrundbuch.at (fbgb) können berechtigte Personen und Organisationen eine ZMR-Abfrage online durchführen, um aktuelle Meldedaten in Österreich gemeldeter Personen einzusehen.
Was ist das Zentrale Melderegister (ZMR)?
Das ZMR enthält die Meldedaten aller in Österreich gemeldeten natürlichen Personen. Diese werden laufend von den Gemeinden aktualisiert. Die ZMR-Abfrage ermöglicht es berechtigten Institutionen, diese Daten rechtskonform einzusehen – etwa für Behördenverfahren, Bonitätsprüfungen oder juristische Zwecke.
Wer darf eine ZMR-Abfrage durchführen?
Eine ZMR-Abfrage ist nur für bestimmte berechtigte Stellen erlaubt, wie:
- Behörden und öffentliche Einrichtungen
- Kreditinstitute und Versicherungen
- Rechtsanwälte, Notare und Gerichte
- Energieversorger oder Telekomunternehmen
- Banken, Inkassobüros und Versicherungsprüfer
Diese Berechtigungen werden vom Bundesministerium für Inneres (BMI) geprüft.
ZMR-Zugang über fbgb beantragen
fbgb ist offizieller Provider des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und ermöglicht berechtigten Organisationen den direkten Zugang zur ZMR-Abfrage. Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Bundesministerium für Inneres (BMI). Nach Freigabe erhalten Sie über unsere Online-Plattform Zugang zum ZMR. Neben der zu entrichtenden Gebühr pro ZMR-Abfrage wird ein Verrechnungsstellenzuschlag von EUR 0,36 exkl. USt in Rechnung gestellt.
So erhalten Sie Ihren ZMR-Zugang
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Formular ausfüllen: Wählen Sie das passende Antragsformular und tragen Sie alle erforderlichen Angaben ein.
Falls Sie noch keinen ZMR-Zugang besitzen, verwenden Sie bitte das folgende Formular: Formular herunterladen
Wenn Sie bereits einen ZMR-Zugang über einen anderen Provider haben und künftig fbgb als Provider nutzen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular: Formular herunterladen
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Unterlagen einsenden
Senden Sie das unterzeichnete Formular an:
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Prüfung durch das BMI
Das Bundesministerium für Inneres prüft Ihre Berechtigung und gibt den Antrag frei.
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Zugangsdaten erhalten
Nach erfolgreicher Freigabe erhalten Sie Ihre ZMR-Zugangsdaten per E-Mail und können die ZMR-Abfrage online über fbgb durchführen.