Was ist ein Superädifikat?

Ein Superädifikat ist ein Gebäude, das auf einem fremden Grundstück errichtet wird, jedoch nicht dauerhaft auf diesem verbleiben soll. Es entsteht, wenn sich der Grundstückseigentümer und der Bauherr ausdrücklich darauf einigen, dass das errichtete Bauwerk nicht ins Eigentum des Grundstückseigentümers übergeht.

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Der Eigentümer des Gebäudes ist somit eine andere Person als der Eigentümer des Grundstücks. Ein Superädifikat besteht in der Regel befristet für 70 bis 100 Jahre und wird nach Ablauf dieser Zeit meist entfernt oder erneuert.

Im Gegensatz zum Baurecht ist ein Superädifikat kein selbstständiger Bestandteil einer Einlage im Grundbuch. Es kann jedoch im Urkundenhinterlegungsregister ersichtlich gemacht werden.

Beispiel:

Eine Person errichtet eine Badehütte auf einem Seegrundstück, das der Gemeinde gehört. In diesem Fall liegt ein Superädifikat vor, da das Gebäude nicht automatisch Eigentum der Gemeinde wird. Grundstück und Bauwerk gehören also zwei verschiedenen Personen.

Beispiel eines Grundbuchauszuges

Amtlicher Grundbuchauszug der Katastralgemeinde Penzing, Bezirksgericht Fünfhaus, Eigentum, Nutzung und Belastungen der Liegenschaft Matznergasse 17.