Wer kann einen Zugang zum ZMR beantragen?

Der Zugang zum Zentralen Melderegister (ZMR) ist an besondere Voraussetzungen gebunden und gesetzlich im § 16a Abs. 5 Meldegesetz (MeldeG) geregelt.

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Geben Sie den Firmennamen, die Firmenbuchnummer oder die UID-Nr. ein, um sofort den aktuellen Auszug zu erhalten.

Ein Zugang für sonstige Abfrageberechtigte kann nur gewährt werden, wenn eine Person oder ein Unternehmen beim Bundesministerium für Inneres (BMI) ein Ansuchen stellt und nachweist, dass regelmäßige Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen erforderlich sind.

Typische Berufsgruppen mit Zugang zum ZMR sind unter anderem:

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Inkassounternehmen
  • Immobilienverwaltungen
  • Banken
  • Versicherungen

Sie werden von fbgb bei der Einreichung des Antrags beim Bundesministerium für Inneres und bei dem Prozess bis zur Genehmigung unterstützt.

Weitere Informationen zum Zentralen Melderegister (ZMR) finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

Beispiel eines Firmenbuchauszuges

Amtlicher Firmenbuchauszug der Compass-Verlag GmbH aus Wien, Österreich, mit Angaben zu Rechtsform, Anschrift, Kapital und Jahresabschluss.