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Zentrales Melderegister ZMR

ZMR-Abfrage nur für Berechtigte

Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist eine Datenbank des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Das ZMR enthält die Datenbestände aller österreichischen Meldebehörden. Alle in Österreich gemeldeten Menschen (natürliche Personen) sind darin erfasst; die Eintragungen werden laufend von Städten und Gemeinden und in Echtzeit aktualisiert.

Für den Zugang zum ZMR sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Der Zugang zum ZMR für "sonstige Abfrageberechtigte" wird im § 16a Abs. 5 MeldeG (Meldegesetz) geregelt. Eine Person bzw. ein Unternehmen, ein sogenannter „Businesspartner“, muss beim Ministerium für Inneres ansuchen und glaubhaft machen, dass regelmäßige Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigt werden. Berufsgruppen sind z. B. Rechtsanwälte, Notare, Inkassounternehmen, Immobilienverwaltungen, Banken und Versicherungen. Abfragen aus dem Zentralen Melderegister sind gebührenpflichtig.

Die Prüfung, ob ein rechtliches Interesse vorliegt, nimmt der Bundesminister für Inneres im Rahmen eines Bescheidverfahrens vor. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
 

Sie wollen einen ZMR-Zugang mit HF Data als Provider beantragen?

Die HF Data Datenverarbeitungsges.m.b.H. ist Provider des BMI und ermöglicht den Zugang zu Abfragen aus dem ZMR. Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Bundesministerium für Inneres. Nach Freigabe erhalten Sie über unsere Online-Plattform Zugang zum ZMR. Neben der zu entrichtenden Gebühr pro ZMR-Abfrage wird ein Verrechnungsstellenzuschlag von EUR 0,36 exkl. USt in Rechnung gestellt.


Schritt 1

Wählen Sie bitte das zutreffende Formular und füllen Sie es aus.

  • Falls Sie noch keinen ZMR-Zugang haben: ZMR2_3 ANTRAG auf Zuweisung einer Abfrageberechtigung aus dem ZMR
  • Falls Sie bereits einen ZMR-Zugang über einen anderen Provider haben und zu HF Data als Provider wechseln möchten: ZMR0 ÄNDERUNG der Abfrageberechtigung aus dem ZMR


Schritt 2

Bitte übermitteln Sie uns das ausgefüllte und als Antragsteller unterschriebene Formular per Mail an: office@hfdata.at

Schritt 3

Wir leiten den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen zur Prüfung und Bearbeitung an das BMI weiter.

Schritt 4

Das BMI informiert Sie und uns über die Freigabe des Antrages.

Schritt 5

Die Zugangsdaten werden Ihnen per Mail übermittelt. Nun erhalten Sie direkt über unsere Online-Plattform Zugriff auf das ZMR.

Informationen zum „Businesspartner“

finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Inneres (BMI): https://www.bmi.gv.at/413/Wirtschaft/Businesspartner.aspx#vorteil

WIR BERATEN SIE GERNE!
HF Data Servicedesk
+43 1 981 16-800
BEI FRAGEN ZU ADMINISTRATION UND VERRECHNUNG
+43 / 1 / 981 16-801