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Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register der Republik Österreich. Alle Grundstücke sind darin verzeichnet, ebenso die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte (z.B. Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten). Ein Grundbucheintrag erfolgt in der Regel über einen Rechtsanwalt oder Notar. Der Grundbuchauszug besteht aus drei Teilen: dem A-Blatt (Bestandsblatt), dem B-Blatt (Eigentumsblatt) und dem C-Blatt (Lastenblatt mit Vorkaufsrechten oder Pfandrechten der Banken u.a.). 

Weitere Informationen zum Grundbuch finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Justiz.

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