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Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministerium für Justiz gemäß dem Bundesgesetz
BGBL Nr. 10/1991. Durch diese Datenbank wurde das händisch geführte Handels- /Genossenschaftsregister
ersetzt. Die Abfrage der Firmenbuch-Datenbank ist für jedermann freigegeben. Das Firmenbuch dient der
Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.
Ein Firmenbuchauszug enthält aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer
Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr.
Das Firmenbuch enthält authentische Daten. Die Republik Österreich, im Detail das betroffene Handelsgericht, bei welchem die Eintragung durchgeführt wurde, haftet für die Richtigkeit der Eintragungen im Firmenbuch. Lediglich für falsche oder nicht gestellte Anträge haftet grundsätzlich der säumige Antragsteller. Voraussetzung ist allerdings die Abfrage bei einer vom BMJ genehmigten Verrechnungsstelle. Die Eintragung erfolgt am Tag nach dem handelsgerichtlichen Beschluß für den jeweiligen Rechtsträger um 0.00 Uhr. Die Datenbank ist daher tagesaktuell! Gebühren für Abfragen der Firmenbuchdatenbank: Firmenbuchdatenbankverordnung (BGBl II 325/2003) der Republik Österreich Verordnung über die Aufnahme von Urkunden in die Datenbank des Firmenbuchs zum Zweck der Abfrage (FBR-V), BGBl. II Nr. 492/2006 Weitere Informationen zur Firmenbuchdatenbank finden Sie unter www.help.gv.at. |